
Das Markenrecht schützt den Namen im Rechtsverkehr und ist ein Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. Das Markenrecht hat den Zweck, Verbrauchern und Endabnehmern die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren. Markenrechte können sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene bestehen. Daher ist es für einen künftigen Markeninhaber zunächst erforderlich, den lokalen Wirkungskreis des Markeninhabers herauszuarbeiten, anschließend eine umfangreiche Markenrecherche vorzunehmen und anschließend eine eigene Marke anzumelden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Koos & Kollegen begleiten potentielle Markeninhaber bei allen für eine Markenanmeldung erforderlichen Schritten. Zudem stehen wir unseren Mandanten bei der Verteidigung ihrer Markenrechte zur Verfügung. Im Markenrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei Koos & Kollegen.
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