
Dr. jur. Heinrich Koos, Frank Muhr LL.M., Markus Knieschon
Das Vertragsrecht ist der Oberbegriff für die Regelung von ein- und mehrseitigen Vertragsverhältnissen im Rechtsverkehr, seien es Kauf-, Miet- oder Werkverträge. Hier berät die Kanzlei Dr. Koos & Kollegen sowohl bei der Verfolgung von Ansprüchen aus einem bereits bestehenden Vertragsverhältnis, wie auch bei der Vorbereitung und Abfassung von Verträgen. Insbesondere die rechtliche Gestaltung von Internetauftritten (AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum) gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.
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Anwälte
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