
Auch Arbeitsvertrag genannt; Dieser Vertrag ist nach deutschem Recht die Basis eines Arbeitsverhältnisses und beinhaltet Regelungen, Vereinbarungen und geforderte Leistungen. Das Arbeitsverhältnis auf Basis eines solchen Vertrages unterscheidet zum freien Dienstverhältnis dadurch, dass er von der persönlichen Abhängigkeit zwischen Arbeitnehmer und -geber gekennzeichnet ist.
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