
Wie auch eine Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses genutzt. Der entscheidende Unterschied ist hierbei allerdings, dass diese Auflösung mit beiderseitigem Einverständnis geschieht. Durch Aufhebungsverträge brauchen weder bestimmte Fristen, noch die Bestimmungen des Kündigungsschutzes beachtet werden. Aufhebungsverträge sind nur in schriftlich festgehaltener Form rechtskräftig.
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