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Ehe

Die Ehe bezeichnet eine gefestigte Lebensgemeinschaft zweier Personen. Oftmals ist durch Staat und Religion vorausgesetzt, dass Ehepartner unterschiedlichen Geschlechts sein müssen. In einigen sind allerdings auch gleichgeschlechtliche Ehen möglich. Die Ehe beginnt zumeist mit einer Heirat und endet, sobald einer der Ehepartner stirbt. Mittlerweile werden viele Ehen allerdings vorzeitig durch Scheidungen, oft wegen sogenannten Ehekrisen, beendet.

Falls die Ehepartner bestimmte Bedingungen für ihre Ehe festhalten wollen, die im allgemeinen Rechtssystem nicht berücksichtigt werden, können sie einen Ehevertrag schließen. Dennoch gibt es auch hier gewisse Grenzen, die einzuhalten sind.

In vielen Religionen wird die Ehe als etwas heiliges, erstrebenswertes angesehen - lediglich im Buddhismus gibt es keine Bestärkung oder Abratung, aber es wird gelehrt, wie eine glückliche Ehe verbracht werden kann.

 

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asbg-rkuk 2012-05-25 wid-388 drtm-bns 2012-05-25