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Erbvertrag

Eine Alternative zur Regelung über den Verbleib des Vermögens einer verstorbenen Person, bildet neben dem Testament der sogenannte Erbvertrag. Ein wichtiger Unterschied zum Testament ist, dass der Erbvertrag bindend für den Erblasser ist. Er muss den Vertrag den Vertrag in Anwesenheit eines Notars abschließen und beglaubigen lassen, außerdem müssen alle Vertragspartner anwesend sein. Im Gegensatz zum Testament setzt der Erbvertrag unbeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, weshalb er von Minderjährigen nicht abgeschlossen werden kann.

 

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asbg-rkuk 2012-05-25 wid-397 drtm-bns 2012-05-25