
Unter Vermögen sind alle Besitztümer oder Ansprüche auf solche zu verstehen, die ein Mensch hat. Vermögen kann in vielerlei Form vorliegen, beispielsweise als Bargeld, als Immobilie oder in Aktien. In der Umgangssprache wird ein Mensch als vermögend bezeichnet, wenn er viele dieser materiellen Güter besitzt. Vermögen verbleibt im Besitz des Inhabers und ist unmittelbar verfügbar, daher ist Vermögen nicht mit Kapital zu verwechseln. Bis Ende des Jahres 1996 gab es in Deutschland eine Vermögenssteuer, die wegen ihrer Bewertungsmethodik aber als verfassungswidrig galt und dann abgeschafft wurde.
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