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Zugewinnausgleich

Nach einer Scheidung haben beide Eheleute Anspruch auf ein Zugewinnausgleichsverfahren. Gemeint ist ein Ausgleich in Form von Geld. Der Zugewinn errechnet sich aus der Differenz des Vermögens zum Zeitpunkt der Scheidung und zum Zeitpunkt der Heirat für jeden der Ehepartner einzeln. Danach werden die Zugewinne verglichen. Wer einen niedrigeren Zugewinn erhalten hat, bekommt die Hälfte der Differenz des Partners.

 

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asbg-rkuk 2012-05-25 wid-451 drtm-bns 2012-05-25