Aktuelles: Urheberrecht

Um unsere Mandanten kompetent und zuverlässig beraten zu können legen wir höchsten Wert darauf die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Blick zu haben. Die Anzahl der täglich gesprochenen Urteile bzw. Meldungen zu Gesetzgebungsvorhaben ist jedoch äußerst schwer zu überblicken. Ein Mandat kann nach unserer Ansicht nur dann erfolgreich sein, wenn die jeweils aktuelle Gesetzgebung und die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt wird.

Über zwei Instanzen bis hin zum Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 3 U 2291/23) konnten wir eine Gemeinde aus dem Landkreis Miltenberg erfolgreich gegen die Zahlung einer fünfstelligen Vertragsstrafe verteidigen.

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Die Jerusalema Challenge war eigentlich dafür gedacht in Zeiten der Pandemie etwas Spaß und ein Gemeinschaftsgefühl zu vermitteln. Dementsprechend fand und findet man zahlreiche Videos in sozialen Netzwerken, in denen zu der Hintergrundmusik des Künstler Master KG verschiedenste Personengruppen tanzen und diese selbst erstellten Clips veröffentlichen.

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In den letzten Tagen haben uns viele Mandanten berichtet, dass sie eine Zahlungsaufforderung der Firma Debcon GmbH in ihren Briefkästen hatten.

In diesem Schreiben werden zuvor von der Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg abgemahnte Personen erneut aufgefordert eine Forderung (meist in Höhe von 1.286,80 €) zu begleichen.

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Wie der Tagespresse zu entnehmen war wurde der Filehoster „Megaupload“ geschlossen und die Hintermänner von den Strafverfolgungsbehörden in Haft genommen.


Nunmehr kursieren Gerüchte, dass auch denjenigen Nutzern von „Megaupload“, welche die Daten-Tauschbörse auch zum Download von urheberrechtlich geschützten Dateien genutzt haben, Ärger in Form von kostenintensiven Abmahnungen bevorsteht.

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Das Landgericht München I hat in einem Urteil  (Az.: 17 HK O 1398/11) ausgesprochen, dass Anbieter kostenloser WLAN-Hotspots nicht dazu verpflichtet sind, Daten ihrer Nutzer zu erheben oder zu speichern.

In diesem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit standen sich zwei Hotspots-Betreiber gegenüber. Der Kläger ging davon aus, dass sich der Beklagte einen Wettbewerbsvorteil verschaffe, indem er keinerlei Daten seiner Nutzer erhebt bzw. speichert. Hierzu sollen Hotspot-Betreiber nach Ansicht des Klägers aufgrund mehrerer gesetzlicher Vorgaben verpflichtet sein.  

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Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) hat für 2013 eine erhebliche Tariferhöhung angekündigt. Es werden im Zuge einer Tarifreform insbesondere die beiden neuen Tarife (Vergütungssätze U-V und M-V) eingeführt. Hiervon betroffen sind sowohl die Veranstalter von Live-Konzerten als auch die Betreiber von Diskotheken und Nachtclubs.

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Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 15.11.2012 (Az. I ZR 74/12 – Morpheus) ausgesprochen, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie zuvor das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.

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Immer wieder werden kostenintensive Abmahnungen wegen der unberechtigten Bildnutzung im Rahmen von Internetportalen (bspw. eBay) und damit verbundenen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen, gerne auch gegenüber Privatverkäufern. Hierbei setzen die abmahnenden Rechtsanwälte hohe Streitwerte an. Immer mehr Gerichte gehen jedoch dazu über, den angesetzten Streitwert nach unten zu korrigieren.

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Der Bundestag hat am 27.06.2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Nachfolgend zusammengefasst die drei wesentlichen Kernpunkte.

Zunächst sollen die Abmahnkosten bei Fällen von Urheberrechtsverletzungen von Privatpersonen deutlich gesenkt bzw. auf einen Betrag in Höhe von 155,30 € begrenzt werden. Hierbei soll wohl nach der Intention des Gesetzgebers insbesondere den Massen-Abmahnungen im Bereich des File-Sharing über Internet-Tauschbörsen Einhalt geboten werden. Ob dies tatsächlich gelingt erscheint mehr als fraglich.

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Am 08.10.2013 ist der neugefasste § 97a UrhG in Kraft getreten. Der Gesetzgeber will hierdurch primär Verbraucher vor kostenintensiven Massenabmahnungen schützen. Ob dies gelingt mag jedoch leider bezweifelt werden.

Im Falle einer urheberrechtlichen Abmahnung einer Privatperson sind die Kosten des abmahnenden Anwalts nunmehr auf 124,00 € (netto) begrenzt. Diese Kostendecklung findet besonders in Fällen von Abmahnungen wegen der Nutzung von Tauschbörsen oder  rechtswidriger Bildernutzung (Bilderklau) Anwendung.  

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