Sozialrecht Aschaffenburg

Das Sozialrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und konkretisiert das in Artikel 20 Grundgesetz enthaltene Sozialstaatsprinzip. Es besteht aus mehreren Rechtsgebieten und einer Vielzahl  gesetzlicher Regelungen, bspw. in den Sozialgesetzbüchern. Der Kernbereich des Sozialrechts ist das Recht der sozialen Sicherheit.  Staat, Gemeinden und Sozialversicherungsträger sollen individuelle Güterdefizite Einzelner durch Geld-, Dienst- und Sachleistungen verhindern, ausgleichen oder beseitigen. Das Sozialrecht wird stark durch seinen sozialpolitischen Zweck geprägt.

Zurück zur Übersicht

 

Ihr Ansprechpartner für Sozialrecht in unserer Kanzlei