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Anwaltszwang

Anwaltszwang bedeutet, dass die sich gegenüberstehenden Parteien in Form von Kläger und Beklagtem die Pficht haben, sich von einem Anwalt in einem Zivilprozess vertreten zu lassen. Aus Strafprozessen gibt es noch den Begriff Pflichtverteidigung, der zunächst dasselbe zu meinen scheint, allerdings soll dieser dem Beschuldigten als Beistand zur Seite stehen, während ein Anwalt bei Anwaltszwang die Prozessvertretung macht. Nicht in jedem Land gilt der Anwaltszwang.

 

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asbg-rkuk 2012-05-25 wid-375 drtm-bns 2012-05-25