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Ermittlungsverfahren

Ermittlungsverfahren sind die Grundlage jedes Bußgeld- oder Strafverfahrens. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens sammelt die Staatsanwaltschaft mit Hilfe ihrer Ermittlungspersonen Informationen und Beweise, die den Täter überführen können. Die Ermittlungen müssen auf Anzeigen oder hinreichenden Beweisen basieren (der sogenannte Anfangsverdacht). Die Polzei ist dann verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten und dabei sowohl be-, als auch entlastenden Tatsachen nachgehen.

 

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asbg-rkuk 2012-05-25 wid-399 drtm-bns 2012-05-25