
Unter Kindesunterhalt ist die Verpflichtung der Eltern, sich um das Wohlergehen und der Erziehung der Kinder zu kümmern, zu verstehen. Diese Pflicht gilt nicht blos dann, wenn das Kind noch minderjährig oder unmündig ist, sondern auch wenn es bereits die Volljährigkit erreicht hat und sich in Ausbildung / Studium befindet oder auch bei Einkommensschwäche. Des Weiteren gilt die Pflicht auch wenn das Kind nicht mehr im gemeinsamen Haushalt wohnt.
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