
Unter Körperverletzung ist die Schädigung der Gesundheit einer Person zu verstehen. Beispielsweise fielen hierunter dann Misshandlung oder Schädigung eines Menschen bei einem räuberischen Überfall. Aber auch Ärzte können sich der Körperverletzung strafbar machen, wenn der Eingriff falsch oder ohne Einwilligung des Behandelten stattfand.
Als Ausnahme gilt, wenn ein sogenannter rechtfertigender Notstand vorlag. Das heißt, die eigentlich rechtswidrige Handlung war angemessen, wenn dadurch eine größere Gefahr abgewandt wurde.
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