
Raub ist, anders als der Diebstahl, eine Straftat, bei der das Entwenden fremdem Eigentums auf gewaltsame Art stattfindet. Im deutschen Strafrecht wird dabei zwischen Raub (Wegnahme mit Personen- oder angedroohter Gewalt), schwerem Raub (Wegnahme mit Führen einer Waffe oder eines gefährliches Werkzeugs) und Raub mit Todesfolge (Wegnahme mit Waffe und tödlicher, beabsichtigt oder in Kauf genommener Folge) differenziert.
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