
Bei der rechtlichen Betreuung handelt es sich um eine vom Amtsgericht eingerichtete Betreuung für Personen, die aufgrund seelischer oder körperlicher Erkrankungen nicht mehr in der Lage sind, anfallende Angelegenheiten selbst zu regeln. Da die Vormundschaft keine Anwendung bei volljährigen Menschen findet, tritt hier stattdessen die rechtliche Betreuung gegebenenfalls in Kraft. Ziel der Betreuung ist es, den Menschen zu einem selbstbestimmten Leben zu helfen.
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