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Scheidungsfolgenvereinbarung

Zur Festlegung bestimmter, vom Rechtssystem nicht berücksichtigter Bedingungen, können Ehepartner einen Ehevertrag schließen. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine der besonderen Schlüsselstellen eines Ehevertrages. Wenn beiderseitig feststeht, dass eine Scheidung erwünscht ist, kann mit Hilfe der Scheidungsfolgenvereinbarung ein Scheidungsverfahren erheblich vereinfacht werden. Außerdem werden zusätzliche Regelugen, wie zum Beispiel über den Kindesunterhalt getroffen.

 

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asbg-rkuk 2012-05-25 wid-423 drtm-bns 2012-05-25