
Insolvente Privatpersonen können mit Hilfe eines Schuldenbereinigungsplans und unter Mitwirkung eines kompetenten Vermittlers eine Schuldenregulierung mit den Kreditoren versuchen. Üblicherweise enthält dieser Plan den Restschulderlass und soll dem Verbraucherinsolvenzverfahren möglichst immer vorausgehen.
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