
Tätter ist jeder, der eine unerlaubte Handlung begeht oder begangen hat - insbesondere eine Straftat. Daher ist der Begriff eng verknüpft mit dem Strafrecht. Dabei ist unerheblich, ob die Tat selbst begangen, mit einer weiteren Person zusammen (Mittäter) oder in Auftrag gegeben wurde.
Im nicht strafrechtlichen Sinne kann die Handlung, also das Tun oder Unterlassen, bzw. die Folgen daraus einen Täter ausmachen. Da die Folgen einer Handlung nicht zwangsläufig nachteilig sein müssen, ist der Begriff Täter nicht grundsätzlich als negativ zu bewerten.
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