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Verhaftung

Bei einer Verhaftung wird eine durch einen Haftbefehl gesuchte Person gefangen und über eine bestimmten oder unbestimmten Zeitraum von der Behörde verwahrt. In Deutschland werden alle Haftbefehle von einem Richter oder einem zuständigen Rechtspfleger ausgestellt. Haftbefehle werden im Fahndungsbuch veröffentlicht und in Datensysteme von Justiz und Polizei eingepflegt.

 

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asbg-rkuk 2012-05-25 wid-439 drtm-bns 2012-05-25