Suche:
deutsch | english

Verwarngeld

Bei einem Verwarngeld handelt es sich um eine Geldbuße, die bei lediglich geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhoben werden kann und zwischen 5 und 35 € liegt. Anders als bei Bußgeldern, entstehen bei Verwarngeldern keine zusätzlichen Kosten. Die Zahlung eines Verwarnungsgeldes muss innerhalb von 7 Tagen geschehen und ist dann erledigt. Bei Nichtzahlung wird die nächsthöhere Stufe - das Bußgeldverfahren - eingeleitet.

 

Dr. Koos & Kollegen
Weißenburger Str. 8
63739 Aschaffenburg

Telefon: 06021 3548-0
Telefax: 06021 3548-50

Anwälte
Dr. jur. Heinrich Koos
Ulrich Koos
Heinrich Epple
Dieter Korzenietz
Frank Muhr LL.M.
Alexandra Lindhorst
Markus Knieschon
Verena Hein

asbg-rkuk 2012-05-25 wid-443 drtm-bns 2012-05-25