
Zeugen sind Personen, die aufgrund eigener Wahrnehmung Angaben zu einem bestimmten Sachverhalt machen können. Oft wird der Begriff Zeuge mit Polizei oder dem Strafrecht (vor Gericht) verbunden. Aber auch bei Aufnahme bestimmter Urkunden oder bei feierlichen Zeremonien wie z.B. einer Ehe können / bzw. müssen Zeugen anwesend sein.
Je nach Art der Wahrnehmung wird zwischen Augen-, Ohren- oder Hörensagen-Zeuge unterschieden. Des Weiteren gibt es noch Amtszeugen, die Vorfälle während ihrer Amtsausübung erlebt haben, Erkennungszeugen, zur Wiedererkennung eines Täters und Alibizeugen, die den Verdächtigen an einem anderen Ort, als den Tatort gesehen haben wollen.
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