Aktuelles: Mietrecht

Um unsere Mandanten kompetent und zuverlässig beraten zu können legen wir höchsten Wert darauf die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Blick zu haben. Die Anzahl der täglich gesprochenen Urteile bzw. Meldungen zu Gesetzgebungsvorhaben ist jedoch äußerst schwer zu überblicken. Ein Mandat kann nach unserer Ansicht nur dann erfolgreich sein, wenn die jeweils aktuelle Gesetzgebung und die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt wird.

Der Vermieter darf nach neuer Rechtsprechung des BGH keine Erhöhung der Vorauszahlungen mehr verlangen, wenn die Anpassung auf einer Nebenkostenabrechnung mit inhaltlichen Fehlern beruht. Mit seinem Urteil vom 15.05.2012 gibt der BGH seine bisherige Rechtsprechung, wonach lediglich eine formell ordnungsgemäße Abrechnung vorgelegt werden musste, auf.

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Bislang hatte der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, dass einem Mieter auch bzgl. einer bei Mietbeginn unrenovierten Wohnung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auferlegt werden kann. Auch diesbezügliche Quotenabgeltungsklauseln, mit denen dem Mieter die Pflicht zur anteiligen Kostentragung bei Schönheitsreparaturen auferlegt wurde, waren bislang als wirksam angesehen worden.

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